Mitgliedschaft

Eine Aufnahme in den Verein setzt einen gültigen staatlichen Fischereischein voraus. Zudem ist eine schriftliche Antragsstellung zur Aufnahme in den Verein notwendig. Über diesen Antrag stimmen die Mitglieder in der jährlichen Generalversammlung bzgl. Neuaufnahme ab (Reihenfolge gemäß Eingangsdatum), insofern das Kontingent der maximalen Mitgliederanzahl eine Neuaufnahme zulässt. Das Kontingent ist über die Gewässerfläche definiert. Anfragen sind über den Kontakt möglich.